GOT 2022 — die novellierte Gebührenordnung im Überblick
Am 22. November 2022 trat die novellierte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Sie hebt die Sätze deutlich an, schafft neue Regeln für Notdienst und Wegegeld — und macht die Abrechnung im Detail komplexer. Diese Pillar-Page fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und verlinkt auf vertiefende Themen.
Auf einen Blick
- Notdienstgebühr 50 € pflichtig zusätzlich zum Multiplikator
- Multiplikator 2x bis 4x je nach Tageszeit, Wochenende, Feiertag
- Wegegeld 3,50 €/Doppelkilometer mit Mindestbetrag 13 €
- Steigerungssatz mit schriftlicher Begründungspflicht
- Hausbesuchsgebühr ca. 34,50 € (netto), bundesweit einheitlich
Warum es eine neue GOT brauchte
Die alte GOT war seit 2008 nicht mehr substanziell angepasst worden. Steigende Praxiskosten, höhere Anforderungen an Diagnostik, Dokumentation, Hygienestandards und der Tierarzt-Mangel im ländlichen Raum machten eine Reform unausweichlich. Die GOT 2022 ist Teil eines Pakets aus Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundestierärztekammer und Bundesrat.
Notdienstgebühr von 50 €
Neu ist die zusätzliche Notdienstgebühr von 50 € (netto), die werktags zwischen 18:00 und 08:00, an Wochenenden ab Samstag 00:00 sowie an allen Feiertagen je Bundesland anfällt. Die Gebühr ist pro Behandlungsfall fällig, nicht pro Patient — sie wird zusätzlich zum Multiplikator berechnet, nicht durch ihn ersetzt.
Notdienst-Multiplikator 2x bis 4x
Der Notdienst-Multiplikator nach § 2 Abs. 4 GOT 2022 wird auf den Steigerungssatz aufgesetzt. Werktags 18:00–23:00 und 06:00–08:00 sowie samstags ist häufig der 2x-Faktor angemessen. Sonntags und an Feiertagen ist 3x bis 4x üblich. Werktags 23:00–06:00 ebenfalls 4x. Die Wahl ist im Einzelfall begründbar — EquiBill schlägt einen Wert vor und speichert die Begründung mit.
Wegegeld 3,50 €/Doppelkilometer
Die Hin- und Rückfahrt (Doppelkilometer) wird mit 3,50 € pro km berechnet. Bei kurzen Fahrten greift der Mindestbetrag von 13 €. Bei Sammelfahrten zu mehreren Patienten wird das Wegegeld anteilig aufgeteilt. Pauschale Wegegeld-Beträge sind nicht GOT-konform — die Doppelkilometer-Logik ist verbindlich.
Steigerungssatz und Begründungspflicht
Der Zeitfaktor der alten GOT wurde abgeschafft. Stattdessen muss überdurchschnittlicher Aufwand im Steigerungssatz (1- bis 3-fach) eingepreist und schriftlich begründet werden. Die Begründung ist prüfungsfähig durch die Tierärztekammer und Krankenkassen-Verbände — handschriftliche Notizen reichen nicht.
Hausbesuchsgebühr neu kalibriert
Die Hausbesuchsgebühr beträgt nach GOT 2022 etwa 34,50 € (netto) und wird einheitlich bundesweit angesetzt. Sie deckt den Aufwand der reinen Anfahrt zum Patienten ab — Wegegeld wird zusätzlich nach Doppelkilometern berechnet.
Was sich für Halter ändert
Pferdebesitzer und Landwirte hinterfragen die höheren Sätze häufig. Eine transparente Rechnung mit aufgeschlüsselten Positionen (Untersuchung, Multiplikator, Wegegeld, Notdienstgebühr) vermeidet Diskussionen. Die Kommunikation der Reform an die Halter:innen ist Teil der Praxisarbeit.
Was Tierärzte jetzt brauchen
Manuelle Abrechnung in Excel reicht für die GOT 2022 nicht mehr. Eine Praxissoftware mit korrekter GOT-Bibliothek, automatischem Notdienst-Multiplikator, GPS-Wegegeld und Steigerungssatz-Begründungen senkt Fehlerquote und Zeitaufwand erheblich.