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Wissen

Notdienst-Faktor — Multiplikator 2x bis 4x richtig anwenden

Der Notdienst-Multiplikator entscheidet darüber, ob du fair entlohnt oder unter Wert abrechnest. Nach GOT § 2 Abs. 4 wird der Multiplikator auf den Steigerungssatz aufgesetzt — die Wahl zwischen 2x, 3x und 4x folgt klaren Regeln.

Auf einen Blick

  • Notdienstzeit: werktags 18:00–08:00, Wochenende, Feiertage je Bundesland
  • Multiplikator 2x bis 4x je nach Tageszeit
  • Notdienstgebühr 50 € zusätzlich, nicht ersetzend
  • Steigerungssatz braucht schriftliche Begründung
  • Multiplikator wird auf Steigerungssatz aufgesetzt

Wann gilt der Notdienstzeit-Status?

Werktags von 18:00 bis 08:00, samstags ab 00:00 bis Montag 08:00 sowie an Feiertagen je Bundesland (24 Stunden). Am Heiligabend und Silvester gelten Sonderregeln je nach Tarifvertrag und Praxisstandort. EquiBill kennt die Feiertagskalender aller 16 Bundesländer.

Multiplikator 2x — wann?

Werktags zwischen 18:00 und 23:00 sowie 06:00 und 08:00. Auch samstags tagsüber ist 2x häufig angemessen. Beispiel: Hofbesuch um 19:30 Uhr werktags = 2x.

Multiplikator 3x — wann?

Sonntags tagsüber sowie an Feiertagen tagsüber (zwischen 06:00 und 23:00). Auch samstags abends. Beispiel: Notfall sonntags um 14:00 Uhr = 3x.

Multiplikator 4x — wann?

Werktags zwischen 23:00 und 06:00, sonntags und an Feiertagen zwischen 23:00 und 06:00. Beispiel: Pferdekolik um 02:30 Uhr werktags = 4x. Beispiel: Geburtshilfe Rind sonntagnacht = 4x.

Begründungspflicht im Steigerungssatz

Der Notdienst-Multiplikator ist klar geregelt — der zugrundeliegende Steigerungssatz hingegen muss schriftlich begründet werden, sobald er über 1.5x liegt. Beispiel: "Schwierige Kolik-Untersuchung mit unruhigem Pferd, ausführliche Magen-Sonde" — das ist eine valide Begründung. "War schwierig" reicht nicht.

Notdienstgebühr 50 € — zusätzlich, nicht ersetzend

Häufiger Fehler: Die 50 € Notdienstgebühr durch den Multiplikator als 'erledigt' verstehen. Falsch — sie fällt zusätzlich an, einmal pro Behandlungsfall. Bei mehreren Patienten in einer Notdienst-Tour wird sie pro Behandlungsfall fällig.

Beispielrechnung: Kolik um 02:30 Uhr

Allgemeinuntersuchung Pferd: ca. 21,62 € × Steigerungssatz 1.5x × Multiplikator 4x = ca. 130 €. Plus Kolik-Untersuchung eingehend ca. 67 € × 1.5x × 4x = ca. 405 €. Plus Wegegeld 36 km × 3,50 € = 126 €. Plus Notdienstgebühr 50 €. Summe Beispielrechnung: ca. 711 € netto. Die exakten Beträge hängen von Steigerungssatz, Materialeinsatz und genauer Tageszeit ab.

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