Medikamentenabgabe Tier vs. Mensch — TÄHAV und TAMG erklärt
Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regeln die Abgabe von Medikamenten an Tierhalter. Die Pflichten sind streng — und die mobile Praxis braucht ein Bestandsbuch, das im Stall geführt werden kann.
Auf einen Blick
- TÄHAV regelt Hausapotheke und Bestandsbuch
- TAMG verlangt halbjährliche Antibiotika-Meldung
- Mobile Kühlbox ist Teil der Hausapotheke
- Anwendungs- und Abgabebeleg bei jeder Abgabe Pflicht
- Verstöße kosten bis 25.000 € Bußgeld
Was ist die TÄHAV?
Die TÄHAV (Tierärztliche Hausapothekenverordnung) regelt, welche Medikamente Tierärzte an Tierhalter abgeben dürfen, wie sie zu dokumentieren sind und welche Pflichtangaben auf dem Anwendungs- und Abgabebeleg stehen müssen. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 25.000 € geahndet.
Pflichtfelder im Bestandsbuch nach § 13 TÄHAV
Datum, Bestand (Halter, Anschrift), Diagnose, Wirkstoff (Bezeichnung, Charge, Hersteller), Dosis, Anwendungsdauer, Wartezeit, Anzahl behandelter Tiere, Identifikation der Tiere (z. B. HI-Tier-Ohrmarke beim Rind, Equidenpass-Nummer beim Pferd).
Mobile Hausapotheke — die Praxis-Kühlbox
Die mobile Praxis (Kühlbox im Auto) zählt rechtlich zur Hausapotheke. Auch dort gelten Lager-, Kühl- und Sicherungspflichten. EquiBill verwaltet die mobile Kühlbox als separaten Lagerort mit eigenem Bestand, Charge und MHD.
TAMG-Antibiotika-Meldung
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) verlangt halbjährlich die Meldung der angewendeten Antibiotika-Mengen an die HIT-Datenbank. Stichtage sind 31.01. (für Halbjahr 2 des Vorjahres) und 31.07. (für Halbjahr 1). Die Meldung umfasst Wirkstoff, Menge, Anwendungstage, Tierart.
Anwendungs- und Abgabebeleg
Bei jeder Abgabe von Medikamenten an einen Tierhalter ist ein Anwendungs- und Abgabebeleg mit allen Pflichtfeldern zu erstellen. Der Beleg dient als Nachweis bei Tierärztekammer-Prüfungen und bei Lebensmittel-Kontrollen.
Unterschied zur Humanmedizin
In der Humanmedizin werden Medikamente an Apotheken verkauft, die sie an Patienten weitergeben. In der Tiermedizin darf der Tierarzt direkt an den Tierhalter abgeben — was eine eigene Hausapotheke und entsprechende Dokumentationspflichten mit sich bringt.