Wegegeld korrekt berechnen — Doppelkilometer und Sammelfahrten
Das Wegegeld ist nach GOT 2022 klar geregelt: 3,50 € pro Doppelkilometer, Mindestbetrag 13 €, Sammelfahrten anteilig auf Patienten verteilt. Pauschale Beträge sind nicht GOT-konform.
Auf einen Blick
- Doppelkilometer = Hin- und Rückfahrt zusammen
- 3,50 € pro Doppelkilometer (netto)
- Mindestbetrag 13 € bei Strecken unter 4 Doppelkilometern
- Sammelfahrten anteilig auf Patienten verteilt
- GPS-Tracking macht die Berechnung wasserdicht
Was sind Doppelkilometer?
Die GOT 2022 rechnet das Wegegeld in Doppelkilometern ab — Hinfahrt plus Rückfahrt zusammen. Ein 18 km entfernter Patient bedeutet 36 Doppelkilometer × 3,50 € = 126 €. Die Strecke wird vom Praxisstandort gemessen, nicht vom Wohnort des Tierarztes.
Mindestbetrag 13 € — wann er greift
Bei Fahrten unter 4 Doppelkilometern (also Patient näher als 2 km) greift automatisch der Mindestbetrag von 13 €. So sind auch Kurzfahrten kostendeckend.
Sammelfahrt — drei Aufteilungsmodelle
Bei einer Tour zu mehreren Patienten gibt es drei gängige Modelle: (1) Gleichmäßig — Gesamt-Doppelkilometer geteilt durch Anzahl Patienten. (2) Nach individueller Anfahrt — jeder Patient zahlt seine direkte Strecke vom vorherigen Standort. (3) Nach Tier-Anzahl bei Bestandsbetreuung — anteilig nach Behandlungsumfang.
Beispielrechnung: Sammelfahrt zu drei Höfen
Praxis → Hof A (8 km) → Hof B (5 km) → Hof C (12 km) → Praxis (15 km) = 40 km gesamt = 80 Doppelkilometer × 3,50 € = 280 €. Aufgeteilt gleichmäßig: 93,33 € pro Hof. Aufgeteilt nach individueller Anfahrt: A 56 €, B 35 €, C 189 €.
GPS-Tracking als Lösung
Eine Praxissoftware mit GPS-Tracking erfasst die zurückgelegten Doppelkilometer automatisch — keine handschriftlichen Notizen, keine Diskussionen mit dem Halter über die Strecke. EquiBill bietet GPS-Wegegeld als Standardfunktion ab dem Solo-Tarif.
Häufige Fehler beim Wegegeld
Pauschal-Beträge ohne Doppelkilometer-Berechnung sind nicht GOT-konform und erzeugen Streit mit Haltern. Auch der Mindestbetrag wird häufig vergessen — bei Patienten in 1 km Entfernung sind 13 € korrekt, nicht 7 € (das wäre 1 km × 2 × 3,50 €).