Wegegeld korrekt berechnen — Doppelkilometer und Sammelfahrten
Das Wegegeld ist nach GOT 2022 klar geregelt: 3,50 € pro Doppelkilometer, Mindestbetrag 13 €, Sammelfahrten anteilig auf Patienten verteilt. Pauschale Beträge sind nicht GOT-konform.
Auf einen Blick
- Doppelkilometer = einfache Entfernung; Rückfahrt ist darin enthalten
- 3,50 € pro Doppelkilometer (netto)
- Mindestbetrag 13 € bis rund 3,7 km einfacher Entfernung
- Sammelfahrten anteilig auf Patienten verteilt
- GPS-Tracking macht die Berechnung wasserdicht
Was sind Doppelkilometer?
Ein Doppelkilometer deckt Hin- und Rückfahrt bereits ab — angesetzt wird deshalb die einfache Entfernung, nicht die gefahrene Gesamtstrecke. Ein 18 km entfernter Patient bedeutet 18 Doppelkilometer × 3,50 € = 63 € (§ 10 Abs. 2 GOT). Wer die 36 gefahrenen Kilometer ansetzt, rechnet doppelt ab. Die Strecke wird vom Praxisstandort gemessen, nicht vom Wohnort des Tierarztes.
Mindestbetrag 13 € — wann er greift
Die GOT nennt einen Mindestbetrag von 13 € für die Fahrt insgesamt. Rechnerisch greift er bis rund 3,7 km einfacher Entfernung: 3 km ergeben 3 × 3,50 € = 10,50 € und werden auf 13 € angehoben, ab 4 km liegt das Wegegeld mit 14 € darüber.
Sammelfahrt — drei Aufteilungsmodelle
Die GOT verlangt für Sammelfahrten nur eine anteilige Berechnung (§ 10 Abs. 2 Satz 2), ohne einen Schlüssel vorzugeben. In der Praxis gebräuchlich: (1) Gleichmäßig — Gesamt-Doppelkilometer geteilt durch Anzahl Patienten. (2) Nach individueller Anfahrt — jeder Patient trägt seine Etappe vom vorherigen Standort. (3) Nach Tier-Anzahl bei Bestandsbetreuung — anteilig nach Behandlungsumfang.
Beispielrechnung: Sammelfahrt zu drei Höfen
Praxis → Hof A (8 km) → Hof B (5 km) → Hof C (12 km) → Praxis (15 km) = 40 km gefahrene Strecke. Ein Doppelkilometer umfasst zwei gefahrene Kilometer, also 20 Doppelkilometer × 3,50 € = 70 €. Gleichmäßig aufgeteilt: 23,33 € pro Hof. Nach individueller Anfahrt (Rückweg dem letzten Hof zugeordnet): A 14 €, B 8,75 €, C 47,25 €. Ob der Mindestbetrag daneben je Halter angesetzt werden darf, regelt die GOT nicht ausdrücklich.
GPS-Tracking als Lösung
Eine Praxissoftware mit GPS-Tracking erfasst die gefahrene Strecke automatisch und rechnet sie in Doppelkilometer um — keine handschriftlichen Notizen, keine Diskussionen mit dem Halter über die Strecke. EquiBill bietet GPS-Wegegeld als Standardfunktion ab dem Solo-Tarif.
Häufige Fehler beim Wegegeld
Der häufigste Fehler ist die doppelte Ansetzung: Der Doppelkilometer enthält die Rückfahrt schon, die gefahrene Gesamtstrecke gehört also nicht in die Rechnung. Pauschal-Beträge ohne Doppelkilometer-Berechnung sind ebenfalls nicht GOT-konform. Und der Mindestbetrag wird häufig vergessen — bei einem Patienten in 1 km Entfernung ergibt die Rechnung 3,50 €, abzurechnen sind aber 13 €.